Leasingvertrag nichtig? Hersteller stellt Ausstattungslinie ein, bevor Fzg. produziert wird.
Verfasst: 13.02.23, 14:24
Privatperson A. schließt mit Leasinggeber B. einen Leasingvertrag, in dessen Rahmen ein Fahrzeug bei Hersteller C. in einer bestimmten Ausstattungslinie zu einem bestimmten Preis bestellt wird.
A. leistet eine Teilanzahlung. Daraufhin wird das Fahrzeug bestellt. Die Produktions- und Lieferzeit wird mit 12 Monaten angegeben.
Nach 4 Monaten stellt C. die Produktion der bestellten Ausstattungslinie ein, noch bevor das Fahrzeug produziert wird, und informiert hierüber B.
B. informiert A. und sendet diesem eine Bestelländerung. Gegenstand dieser Änderung ist der Umstieg auf die nächsthöhere Ausstattungslinie zu einem höheren Preis. A. soll die Bestelländerung unterzeichnen.
A. möchte nicht unterzeichnen, da mit der Bestelländerung ein deutlicher finanzieller Nachteil einhergehen würde.
A. vermutet, dass die ursprüngliche Bestellung nichtig ist und er daher die geleistete Teilanzahlung zurückfordern kann.
Auch vermutet A., dass der Leasingvertrag für das bestellte Fahrzeug nichtig ist.
Liegt A. mit seinen Vermutungen richtig?
A. leistet eine Teilanzahlung. Daraufhin wird das Fahrzeug bestellt. Die Produktions- und Lieferzeit wird mit 12 Monaten angegeben.
Nach 4 Monaten stellt C. die Produktion der bestellten Ausstattungslinie ein, noch bevor das Fahrzeug produziert wird, und informiert hierüber B.
B. informiert A. und sendet diesem eine Bestelländerung. Gegenstand dieser Änderung ist der Umstieg auf die nächsthöhere Ausstattungslinie zu einem höheren Preis. A. soll die Bestelländerung unterzeichnen.
A. möchte nicht unterzeichnen, da mit der Bestelländerung ein deutlicher finanzieller Nachteil einhergehen würde.
A. vermutet, dass die ursprüngliche Bestellung nichtig ist und er daher die geleistete Teilanzahlung zurückfordern kann.
Auch vermutet A., dass der Leasingvertrag für das bestellte Fahrzeug nichtig ist.
Liegt A. mit seinen Vermutungen richtig?