Seite 1 von 1

Doppelte Abbuchung Appartmentbuchung

Verfasst: 01.03.23, 12:31
von netflyer
Folgender Fiktiver Fall:

Herr Müller hat während seines Urlaubs in Afrika (Uganda) ein Appartment gebucht über ein großes Reiseportal. Wie üblich hat er bei diesem Reiseportal seine Kreditkarte als Sicherheit hinterlegt, die Zahlung sollte vor Ort mit dem Appartmentmanagement erfolgen. Der bei dem Reiseportal gebuchte Preis für 3 Nächte war 157 Dollar.
Herr Müller hat vor Ort 157 Dollar berechnet, die er in bar bezahlt hat. Leider hat Herr Müller keine Quittung verlangt.

Ein paar Tage später in Deutschland hat Herr Müller dann gemerkt, dass seine Kreditkarte durch eine ihm unbekannte Firma nochmals 157 Dollar in Rechnung gestellt hat. Somit hat Herr Müller das Appartment also zweimal bezahlt. Diese unbekannte Firma ist wohl ein Vermittler, der das Appartment an die verschiedenen Portale hochlädt. Mit dem Chefmanager vor Ort steht er in whatsapp-Kontakt. Er sagt, er habe eine Mail an den Vermittler gesendet, aber von dieser Seite hat er keine Hoffnung, dass sich was tut. Das Reiseportal hat Herr Müller auch eingeschaltet, die sind aber auch nicht hilfreich. Herr Müller solle sich an das Appartmentmanagent halten. Letztlich kann Herr Müller über die Kreditkarte noch versuchen, die Abbuchung zurückzurufen. Aber da gibt es ein Formular mit vielen Fragen und die wollen auch Dokumente, dass Herr Müller bezahlt habe usw. Er weiß nicht, ob das klappt.

Herr Müller fragt sich, wieso der unbekannte Vermittler bei ihm abbuchen darf? Er dachte, wenn er bei dem großen Reiseportal die Kreditkarte als Sicherheit hinterlege, dass nur dieses bei ihm abbuchen darf für den Fall, dass er die verbindliche Buchung nicht wahrnehme. Dass ein mir völlig fremder Anbieter wie diese Vermittlungsfirma seine Daten bekommt und sogar abbuchen darf, findet er sehr überraschend.



Es wäre schön, wenn jemand die Situation einschätzen könnte bzw. Herr Müller Tipps geben könnte.

Viele Dank und viele Grüße

Re: Doppelte Abbuchung Appartmentbuchung

Verfasst: 01.03.23, 20:40
von FM
Ob die "unbekannte Firma" im Auftrag des Vertragspartners gehandelt hat, kann man diesen fragen.

Die Frage wann, auf welchem Weg und an wen zu bezahlen ist, wird sich aus dem Vertrag ergeben.

Ob man in irgendwelchen afrikanischen Ländern dort getätigte Barzahlungen ohne Quittung ggf. zurückfordern kann, müsste man in einem Forum für dortiges Recht fragen, oder eben direkt dort einen Anwalt beauftragen oder beim dortigen Gericht (wahrscheinlich in der Landessprache) Klage erheben.