Rechnung an sechzenhjaehrigen

Moderator: FDR-Team

Antworten
Roni
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 12607
Registriert: 21.01.05, 19:42

Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von Roni »

Hallo,
Gerade gelesen,
Ein 16_ jähriger schickt bombendrohung an die schule. Es entstehen kosten für Polizeieinsatz von über 30t € die man ihm in Rechnung stellt.
Wie geht das weiter wenn er nicht zahlen kann ?
Czauderna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 564
Registriert: 07.05.19, 10:44

Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
vielleicht jetzt noch nicht, aber er ist ja erst 16 und wie eine Verjährung verhindert werden kann, das wird der Rechnungsersteller schon wissen.
Gruss
Czauderna
Roni
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 12607
Registriert: 21.01.05, 19:42

Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von Roni »

Czauderna hat geschrieben: 24.03.23, 15:33 Hallo,
vielleicht jetzt noch nicht, aber er ist ja erst 16 und wie eine Verjährung verhindert werden kann, das wird der Rechnungsersteller schon wissen.
Gruss
Czauderna
Schätze er konnte dann in die Insolvenz fluechten.
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3501
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von Deputy »

Roni hat geschrieben: 24.03.23, 16:20 Schätze er konnte dann in die Insolvenz fluechten.
Nein.

§ 302 InO - Ausgenommene Forderungen
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, ...
Czauderna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 564
Registriert: 07.05.19, 10:44

Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
na, da muss aber erst schon einiges dazukommen. 30.000 € ist zwar keine kleine Summe, aber bei einem einigermaßen normalen Berufsleben - er ist heute erst 16 - da kann eine solche Summe schon abgezahlt werden, oder hat er vor, erst gar nicht so weit zu kommen, also Ausbildung/Studium und Job ?
Gruss
Czauderna
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24159
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von FM »

An dem Beispiel (falls dieser Fall gemeint war), sieht man mal wieder sehr schön was passiert wenn Journalisten meinen, sie müssten behördliche Pressemitteilungen verbessern.

Die Polizei Osnabrück schrieb noch:
Die Kosten eines Polizeieinsatzes, vermutlich eine vierstellige Summe, dürften auf drei Jugendliche in Quakenbrück zukommen, die am Donnerstag eine Bombendrohung gegen die Oberschule Artland aussprachen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/5432839
Der Norddeutsche Rundfunk machte daraus:
Die Polizei rechnet mit einer vierstelligen Summe, die auf die Eltern von zwei 14-jährigen Mädchen und einem 16-jährigen Junge zukommen dürfte.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... ng352.html
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5719
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von Evariste »

Es ist wohl keine Rechnung, sondern ein Kostenbescheid. Aus dem kann direkt vollstreckt werden und der verjährt auch nicht so schnell.

Interessant wäre die Frage nach den Rechtsmitteln. Kann der Junge selbst Widerspruch gegen der Kostenbescheid einlegen oder müssen das seine Eltern machen? Und wenn die keine Lust dazu haben, kann er dass dann nachholen, wenn er volljährig ist?
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24159
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von FM »

Evariste hat geschrieben: 24.03.23, 19:06 Es ist wohl keine Rechnung, sondern ein Kostenbescheid. Aus dem kann direkt vollstreckt werden und der verjährt auch nicht so schnell.
Je nachdem ob die Behörde öffentlich-rechtlich festgelegte Gebühren verlangt (was bei der Polizei je nach Landesrecht wohl der Fall wäre) oder zivilrechtlichen Schadensersatz (da könnte eine Möglichkeit sein bei Feuerwehreinsätzen, da hier der Kommune Kosten entstehen wie z.B. Verdienstausfall der FFW-Mitglieder).
Evariste hat geschrieben: 24.03.23, 19:06 Interessant wäre die Frage nach den Rechtsmitteln. Kann der Junge selbst Widerspruch gegen der Kostenbescheid einlegen oder müssen das seine Eltern machen? Und wenn die keine Lust dazu haben, kann er dass dann nachholen, wenn er volljährig ist?
Dann dürfte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein. Im Sozialverwaltungsrecht (SGB I/X) ist man zwar schon ab 15 handlungsfähig, nach den Landesverwaltungsrechten wird das aber eher nicht der Fall sein (müsste man jeweils nachsehen). Denkbar wäre, dass das Kind einen Schadensersatzanspruch gegen seine Eltern hat, wenn diese in Ausübung der elterlichen Sorge Schritte unterlassen hatten, zu denen sie eigentlich verpflichtet gewesen wären. Aber ob die Eltern jetzt erkennen mussten, dass der Bescheid rechtswidrig war?

Es gibt zwar auch noch
https://dejure.org/gesetze/BGB/1629a.html
aber der passt in solchen Fällen nicht so wirklich.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8169
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 24.03.23, 20:10 oder zivilrechtlichen Schadensersatz (da könnte eine Möglichkeit sein bei Feuerwehreinsätzen, da hier der Kommune Kosten entstehen wie z.B. Verdienstausfall der FFW-Mitglieder).
Wieso sollte das zivilrechtlicher Schadenersatz sein? Den Verdienstausfall rechnen die Mitglieder der Feuerwehr bzw der Arbeitgeber mit der Kommune ab und ob das jemand erstattet ist deren Problem. Zumal "unsere" Gebührensatzung eine Pauschale pro Nase und Stunde vorsieht unabhängig davon ob alle Samstags abends vom grillen oder Montag morgens von der Arbeit kommen.
blackylein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 697
Registriert: 30.10.06, 17:18

Re: Rechnung an sechzenhjaehrigen

Beitrag von blackylein »

Man muss da schon genau hinschauen.
Kostenbescheide der Polizei und Feuerwehr kommen nie in einem Beschluss, da es vollkommen andere Trägerschaften sind. Es ist durchaus möglich, dass da noch eine Rechnung der Feuerwehr dazu kommt.

Von dem Strafverfahren wegen Notrufmissbrauch reden wir jetzt nicht, denn dies dürfte im Jugendstrafrecht dann die kleinste Sorge sein.
Antworten