Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Moderator: FDR-Team

Justica
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 178
Registriert: 25.05.05, 15:14

Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Justica »

Folgende - wie immer völlig fiktive Konstruktion:


Eine Person wird unterjährig Vereinsmitglied.

Der Mitgliedsantrag besagt (neben Verweis auf die Anerkennung der Satzung) dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sofern nicht fristgerecht gekündigt um ein weiteres Jahr verlängert, Frist ist drei Monate vor Jahresende, damit die Kündigung zum Jahresende wirksam wird.

Die Satzung besagt zum Einen, dass der Austritt zum Ende des laufenden Vereinsjahres wirkt - zum anderen jedoch, dass der Austritt frühestens im zweiten Vereinsjahr nach Beginn der Mitgliedschaft möglich ist.

Ist letzterer Passus rechtlich haltbar, dass die Mitgliedschaft tatsächlich erst nach dem zweiten Jahr zu kündigen ist?
Vor allem, da es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt, womit ein zweiter, kompletter Jahresbeitrag fällig würde - und der Passus des Mitgliedsantrags selbst hierzu widersprüchlich ist?


Vielen Dank!
Zuletzt geändert von Justica am 04.08.23, 15:40, insgesamt 2-mal geändert.
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator
Beiträge: 19590
Registriert: 09.12.06, 17:23

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Justica hat geschrieben: 04.08.23, 14:47 Folgende - wie immer völlig fiktive Konstruktion:


Eine Person wird unterjährig Vereinsmitglied.

...
Dann könnte m.E. die Person, sobald es volljährig selbst entscheiden, ob es als Volljähriger die Vereinsmitgliedschaft fortsetzen will, oder nicht. Siehe auch § 1629a BGB.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8169
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von ExDevil67 »

Justica hat geschrieben: 04.08.23, 14:47
Ist dieser Passus rechtlich haltbar, dass die Mitgliedschaft tatsächlich erst nach dem zweiten Jahr zu künsigen ist?
Wenn es einem nicht passt, einfach kein Mitglied in dem Verein werden. Mir fällt so spontan kein Verein ein in dem man per Gesetz Mitglied sein / werden muss.

@Dipl.-Sozialarbeiter, es geht um einen Verein in den man unterjährig, nicht minderjährig, eintritt.
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator
Beiträge: 19590
Registriert: 09.12.06, 17:23

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

ExDevil67 hat geschrieben: 04.08.23, 15:19 ...
@Dipl.-Sozialarbeiter, es geht um einen Verein in den man unterjährig, nicht minderjährig, eintritt.
:oops: Da war ich wohl etwas zu voreilig. :wink:
Justica
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 178
Registriert: 25.05.05, 15:14

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Justica »

Ich habe die Zitatformatierung einmal herausgenommen, da das in der Tat missverständlich war, da es sich in diesem fiktiven Fall natürlich nicht um tatsächliche Zitate handelt, sondern fiktiv inhaltliche Paraphrasierung für die theoretische Fallkonstellation.
Ohne diese ist jedoch der Sachverhalt kaum nachvollziehbar, wie die Antworten zeigen.
ExDevil67 hat geschrieben: 04.08.23, 15:19
Justica hat geschrieben: 04.08.23, 14:47
Ist dieser Passus rechtlich haltbar, dass die Mitgliedschaft tatsächlich erst nach dem zweiten Jahr zu kündigen ist?
Wenn es einem nicht passt, einfach kein Mitglied in dem Verein werden. Mir fällt so spontan kein Verein ein in dem man per Gesetz Mitglied sein / werden muss.
Manchmal ist das Kind ja schon im Brunnen, bzw. da Antrag und Satzung da wiedersprüchlich sind das nichtsahnende Mitglied bereits im Verein :wink:
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8169
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von ExDevil67 »

Im Zweifel würde ich der Satzung den Vorrang geben. Schließlich wurde die beim Eintritt anerkannt.
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4191
Registriert: 13.09.04, 21:01

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Spezi »

Wo gibt es nach der Schilderung denn einen Widerspruch zwischen Satzung und Aufnahmeantrag ?
Wieso muß im Aufnahmeantrag eine MItgliedsdauer stehen ?
Die ergibt sich aus der Vereinssatzung, welche damit anerkannt wird.
Gruß Spezi
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24159
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von FM »

Falls es nun doch um ein minderjähriges Kind ging das sich zwischenzeitlich ärgert, dass es nach dem 18. Geburtstag noch an Entscheidungen der Eltern als früher gesetzliche Vertreter gebunden ist: dann könnte man von den Eltern Schadensersatz fordern, weil sie die elterliche Sorge nicht sorgfältig genug ausgeübt hatten.

Ob das erfolgreich wäre, ist eine andere Frage.

War man aber doch selbst schon volljährig: welche Austrittsfrist hat man denn vereinbart oder (als Satzungsregelung) anerkannt?
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6372
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von hawethie »

welche Austrittsfrist hat man denn vereinbart oder (als Satzungsregelung) anerkannt?
steht gaaanz oben:
dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sofern nicht fristgerecht gekündigt um ein weiteres Jahr verlängert, Frist ist drei Monate vor Jahresende, damit die Kündigung zum Jahresende wirksam wird.
Die Satzung besagt zum Einen, dass der Austritt zum Ende des laufenden Vereinsjahres wirkt - zum anderen jedoch, dass der Austritt frühestens im zweiten Vereinsjahr nach Beginn der Mitgliedschaft möglich ist
@TE: die Formulierung "im zweiten Jahr" heißt nicht, dass man zwei Jahre Mitglied sein muss (also von Juli 2020 - Juli 2022) sondern dass man erst "IM" zweiten Jahr kündigen kann (also: Eintritt im August 2020, Kündigung erst im Jahr 2021 möglich (- theoretisch am 1. Januar - zum Ende des Jahres))
Die Satzung bezieht sich halt immer auf das Kalenderjahr.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Justica
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 178
Registriert: 25.05.05, 15:14

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Justica »

@hawethie - das läuft bei jährlichem Mitgliedsbeitrag und Kündigung zum Jahresende dann jedoch auf's gleiche hinaus?
Ein weiteres Kalenderjahr zahlendes Mitglied...
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24512
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Tastenspitz »

Eine Mitgliedschaft bedeutet regelmäßig auch Vorteile für das Mitglied. Das sollte man in dem Zusammenhang auch nicht vergessen.
Ansonsten ist die Satzung hier maßgeblich, welche bekannt war und der bei/durch Eintritt in den Verein zugestimmt wurde. Und eine Satzung, welche im ersten Rumpfjahr keine Kündigung zulässt sondern erst im ersten vollen Jahr zu Ablauf des Jahres zulässt, ist zumindest nmE. nicht rechtswidrig.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Justica
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 178
Registriert: 25.05.05, 15:14

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Justica »

Tastenspitz hat geschrieben: 07.08.23, 11:44 eine Satzung, welche im ersten Rumpfjahr keine Kündigung zulässt sondern erst im ersten vollen Jahr zu Ablauf des Jahres zulässt, ist zumindest nmE. nicht rechtswidrig.
Die Satzung erlaubt generell erst Kündigungen zum Ablauf des zweiten Jahres, auch, wenn es sich um ein komplettes erstes Jahr der Mitgliedschaft handelt.
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6372
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von hawethie »

Justica hat geschrieben: 07.08.23, 11:03 @hawethie - das läuft bei jährlichem Mitgliedsbeitrag und Kündigung zum Jahresende dann jedoch auf's gleiche hinaus?
Ein weiteres Kalenderjahr zahlendes Mitglied...
nicht ganz - wenn ich erst nach zwei Jahren kündigen dürfte wäre die Kündigung bei Eintritt im Juli 2020 erst im Juli 2022 möglich - zum ende 2022
So wie hier formuliert jedoch schon im Juli 2021 zum ende 2021.
Die Satzung erlaubt generell erst Kündigungen zum Ablauf des zweiten Jahres, auch, wenn es sich um ein komplettes erstes Jahr der Mitgliedschaft handelt.
Richtig - war aber auch bei Eintritt in den Verein so bekannt. (wie willst du am Feiertag dem Verein beitreten, wenn du das erste Jahr vollständig hinbekommst?)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Jdepp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 620
Registriert: 14.12.16, 17:43

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Jdepp »

siehe 39 BGB
Justica
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 178
Registriert: 25.05.05, 15:14

Re: Austritt aus kostenpflichtigem Verein erst im 2. Jahr möglich - rechtlich haltbar?

Beitrag von Justica »

Jdepp hat geschrieben: 07.08.23, 18:56siehe 39 BGB
Danke, das ist ein guter Hinweis.

Und dass im Antrag explizit die Kündigung zum Jahresende erwähnt wird entspricht nicht dem Umstand, dass dort ein falscher Anschein erweckt wird o.ä.?
Antworten