Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Recht der Gefahrenabwehr

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Roni
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Roni »

Tastenspitz hat geschrieben: 17.08.23, 15:52
Nordland hat geschrieben: 17.08.23, 14:45 Die Polizei darf einem mit einer LED-Taschenlampe nicht direkt ins Gesicht leuchten
Steht wo?
Hier zum nachlesen

https://www.mdr.de/brisant/polizeigewal ... d-102.html
Tastenspitz
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Tastenspitz »

Roni hat geschrieben: 17.08.23, 16:23 Hier zum nachlesen
Ich dachte mehr an eine Verordnung oder mglw. ein Urteil. Weniger an MDR. Aber das Thema kennen sie ja.
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Evariste
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Evariste »

Aus der Bedienungsanleitung meiner eigenen Taschenlampe (wird mit 1 AA-Batterie betrieben, also eher ein kleineres Kaliber):
... is a high-intensity lighting device and capable of causing eye damage, avoid shining the light directly into the eyes.
Reicht das nicht?
blackylein
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von blackylein »

Evariste hat geschrieben: 17.08.23, 18:57 Aus der Bedienungsanleitung meiner eigenen Taschenlampe (wird mit 1 AA-Batterie betrieben, also eher ein kleineres Kaliber):
... is a high-intensity lighting device and capable of causing eye damage, avoid shining the light directly into the eyes.
Reicht das nicht?

Die normalen Pupillenleuchten in der Medizin haben 2 AA-Batterien. So einfach ist das nun auch nicht.
ktown
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von ktown »

Naja. Die Anzahl der Batterien sagen nichts über die Qualität und die Intensität eines Leuchtmittels aus. Wenn dem so wäre, müsste meine Wohnbeleuchtung mir die Netzhaut wegbrennen. Die benötigen 230V. :wink:

Auch wenn dieses Thema immer weiter vom eigentlichen Thema abweicht möchte ich doch mal diesen Artikel verlinken.

Auf den eigentlichen Sachverhalt bezogen muss man folgendes sagen:
1. Der TE beschreibt nicht, dass eine LED Lampe genutzt wurde.
2. Der TE beschreibt nicht, dass ein Pupillentest durchgeführt wurde.
3. Der TE beschreibt nicht, dass direkt in die Augen geleuchtet wurde. Er beschreibt nur, dass die Taschenlampe ins Gesicht gehalten wurde.
4. Der TE beschreibt nicht, dass er dazu gezwungen wurde in die Lampe zu schauen. Ein abwenden des Gesichts oder zumindest der Augen wäre also möglich gewesen.

Somit ist die Thematik Blaulichtanteil in LED Lampen sicherlich wichtig hier aber eigentlich nicht relevant.
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Evariste
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 18.08.23, 08:01 Auch wenn dieses Thema immer weiter vom eigentlichen Thema abweicht möchte ich doch mal diesen Artikel verlinken.
Danke für den Link!

Interessant (und beunruhigend) finde ich den folgenden Absatz:
Auch bei der Polizei lässt sich das beobachten. Polizeibeamte packen erfahrungsgemäß, neben den LED-Leuchtwundern im Taschenformat sogar ganz gerne mal die große Maglite* aus. Diese Vorgehensweise habe ich nun schon mehrfach beobachtet.
Das würde (übrigens im Gegensatz zu meinem Zitat aus einem anderen Forum) darauf hinweisen, dass zumindest bei Teilen der Polizei noch kein richtiges Problembewusstsein existiert. Und auch wenn der Sachverhalt keinen konkreten Anhaltspunkt dafür bietet, finde ich, dass eine Diskussion darüber, was alles gewesen sein könnte, durchaus zum Thema gehört.

Die Sache mit der Anzahl der Batterien... hier darf man natürlich nur mit anderen, ähnlichen Modellen vergleichen. Es spielt auch eine Rolle, wie stark die Lampe das Licht bündelt. Aber um das mal mit konkreten Zahlen zu unterfüttern, eine mittelgroße Taschenlampe der Marke M... mit 2 C-Zellen hat laut Hersteller eine Strahlintensität von 21197cd, meine kleine, ziemlich helle LED-Lampe dagegen schafft gerade mal 1612cd.
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Tastenspitz »

Also haben wir die Zeit, den Abstand, die Lichtstärke, die Lichtfarbe, die Bündelung und die ggf. vorliegenden Empfindlichkeiten des Beleuchteten als Variablen.
Hab ich was vergessen?
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Deputy »

Taschenlampen - insbesondere taktische Taschenlampen - haben inzwischen regelmäßig verschieden Einstellungen für die Lumen. Es gibt Taschenlampen, die Einstellungen für 5 Lumen haben, andere nur für 1 Lumen. Letzteres ist faktisch gesehen nahe dran an nichts - da bekommt man im Augenblick mehr Blauanteil im Licht ins Auge, wenn man einfach nur vor die Tür geht (und nicht in die Sonne schaut, sondern einfach irgendwo hin).

Insofern sind wir wieder bei: es kommt drauf an.
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von ktown »

Deputy hat geschrieben: 18.08.23, 11:17 Taschenlampen - insbesondere taktische Taschenlampen - haben inzwischen regelmäßig verschieden Einstellungen für die Lumen.
1. Frage: Die werden vom Dienstherrn auch ausgegeben?
2. Frage: Wenn nein welche werden dann privat von den Beamten gekauft und wer kontrolliert, dass es die richtigen sind?
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Deputy »

Auch wenn das hier der Meinung von etliche konträr entgegenläuft: die absolut meisten Polizisten machen ihren Job verantwortungsvoll, sind sich solcher Problematiken bewusst und handeln entsprechend. Und haben regelmäßig wesentlich mehr Ahnung davon wie hier etliche, die ein paar Sachen im Internet gelesen und ein paar Tatorte geguckt und dann denken, bei der Polizei kämen nur noch Aufgaben in der absoluten Führungsspitze für sie in Frage.

Es gibt Regeln für privat beschaffte Taschenlampen und es gibt auch Regeln für Drogenkontrollen. Sollte einer in der entsprechenden Lage dann ein Problem mit etwas haben, gibts auch dafür Regeln. Der übliche Ausgang ist fff.
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von ktown »

Meine Fragen haben weder was mit Internetrecherche noch mit Tatort zutun. Es sind Ergebnisse persönlicher Gespräche in der Nachbarschaft (hier wohnen zufälligerweise 4 Polizeibeamten aus unterschiedlichsten Landesdienststellen) Klar ist natürlich, dass dies nicht repräsentativ ist, aber die Fragen sollten trotzdem erlaubt sein. :wink:
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Tastenspitz »

Deputy hat geschrieben: 20.08.23, 10:19 die absolut meisten Polizisten machen ihren Job verantwortungsvoll, sind sich solcher Problematiken bewusst und handeln entsprechend.
Ein wahres Wort.
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Nordland
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Nordland »

ktown hat geschrieben: 18.08.23, 08:01 3. Der TE beschreibt nicht, dass direkt in die Augen geleuchtet wurde. Er beschreibt nur, dass die Taschenlampe ins Gesicht gehalten wurde.
Ich frage mich, wo manche Leute ihre Augen haben.
From the river to the sea - „Palästina“ gab es nie.
Tastenspitz
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Re: Fußgängerkontrolle und Anleuchten

Beitrag von Tastenspitz »

Nordland hat geschrieben: 21.08.23, 10:38 wo manche Leute ihre Augen haben.
In dem Fall vermutlich hinter den geschlossenen Augenlidern. 8)
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