kollektive Steuerverkürzung
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kollektive Steuerverkürzung
Hallo,
eine Wohnungseigentümergemeinschaft vermietet Gemeinschaftseigentum und nimmt deshalb 5.000 € p.a. ein.
Die 40 Eigentümer beschliessen, die Einnahmen bei ihrer jeweiligen Steuererklärung nicht anzugeben.
Meine Frage ist: Was würde das Finanzamt machen, wenn es davon erführe?
Die hinterzogene Steuer insgesamt ist relevant, jedoch pro Eigentümer nicht.
Gruß Hustinettenbär
eine Wohnungseigentümergemeinschaft vermietet Gemeinschaftseigentum und nimmt deshalb 5.000 € p.a. ein.
Die 40 Eigentümer beschliessen, die Einnahmen bei ihrer jeweiligen Steuererklärung nicht anzugeben.
Meine Frage ist: Was würde das Finanzamt machen, wenn es davon erführe?
Die hinterzogene Steuer insgesamt ist relevant, jedoch pro Eigentümer nicht.
Gruß Hustinettenbär
Re: kollektive Steuerverkürzung
Vermutlich das was es in jedem andern Fall von Steuerhinterziehung so macht.Hustinettenbär hat geschrieben: ↑14.08.23, 04:29 Meine Frage ist: Was würde das Finanzamt machen, wenn es davon erführe?
Denn
die Entscheidung steht einzig dem Finanzamt zu. Sicherlich mag die pro Eigentümer zu versteuernde Summe nach Abzug der entsprechenden Werbungskosten gering sein. Aber hat jeder Eigentümer individuell für sich ausgerechnet das sich er nicht evtl doch über der Grenzen kommt ab der das Finanzamt etwas mehr abhaben will?Hustinettenbär hat geschrieben: ↑14.08.23, 04:29 Die hinterzogene Steuer insgesamt ist relevant, jedoch pro Eigentümer nicht.
Re: kollektive Steuerverkürzung
Mir war nicht bewusst, dass es im Steuerstrafrecht eine Bagatellschwelle gibt. 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: kollektive Steuerverkürzung
Die gibt es nicht. Aber 125€ pro Nase....?
Interessant ist hier die Tatsache, dass sich 40 Eigentümer absprechen das zu tun. Klingt ein wenig nach StGB § 129.
Interessant ist hier die Tatsache, dass sich 40 Eigentümer absprechen das zu tun. Klingt ein wenig nach StGB § 129.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: kollektive Steuerverkürzung
Zweck der WEG ist ein anderer. Dass die Eigentümer hier ggfs. mit gemeinsamen Tatentschluß, aber jeder für sich eine Straftat begehen, heißt nicht, dass hier § 129 StGB zur Anwendung kommt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das FA – erführe es von der Geschichte – 40 Ermittlungsverfahren einleitet … wegen 125 Euronen pro Nase.
De jure nicht. De facto möglicherweise.
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Re: kollektive Steuerverkürzung
Es wäre zunächst einmal zu klären, ob jeder Eigentümer für sich überhaupt den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Auf Grund des geschilderten Sachverhaltes kann es auch ohne weiteres sein, dass gar keine Steuerhinterziehung vorliegt.
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Re: kollektive Steuerverkürzung
@taxpert: Welche (möglichen) Indizien sprechen denn gegen eine Steuerhinterziehung?bavarian tax collector hat geschrieben: ↑14.08.23, 15:08 Es wäre zunächst einmal zu klären, ob jeder Eigentümer für sich überhaupt den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Auf Grund des geschilderten Sachverhaltes kann es auch ohne weiteres sein, dass gar keine Steuerhinterziehung vorliegt.
Steuerpflichtig ist jeder Eigentümer für sich. Und jeder hat mE (zusätzliche) 125 € Einkünfte aus VuV, die er - jedenfalls unterstellt das der Thread - nicht angibt..
Re: kollektive Steuerverkürzung
Bei Ermessensfragen können unterschiedliche Behörden unterschiedlich entscheiden. Man frage also am besten das örtlich zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Die werden dann ähnlich antworten wie die Staatsanwaltschaft bei der Frage, ob denn auch schon ein Verfahren zu befürchten ist, wenn man nur etwas für 5 Euro im Laden stiehlt.
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Re: kollektive Steuerverkürzung
Ich sehe hier kein Indiz, das zu einem hinreichenden Anfangsverdacht führen würde, der es erlauben würde 40 Strafverfahren zu eröffnen!
Bevor so ein Sachverhalt überhaupt die BuStra erreicht, werden 40 KMs an die jeweiligen Wohnsitz-FÄ der Eigentümer geschickt. Erst dort wird dann auf Grund der ermittelten EINKÜNFTE und nicht auf Grund der EINNAHMEN geprüft, ob sich steuerlich überhaupt etwas ändert!
Damit sind schon mal alle raus, die die Wohnung selber nutzen und nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit haben, §46 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG. Auch sind z.B. alle Rentner raus, die auf Grund der Höhe ihrer Steuerpflichtigen Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages bleiben!
Auch diejenigen, die so hohe aus dieser Vermietung haben, dass die Einkünfte null oder sogar negativ sind, fallen raus. Ebenso wie die, bei denen sich z.B. aus einer entsprechend angepassten verringerten Hausgeldzahlung ein entsprechender steuerlicher Effekt ergeben hat.
Und genau deshalb ist allein das Wissen um Einnahmen noch lange kein hinreichender Anfangsverdacht, das Steuerhinterziehung vorliegt.
Und selbst wenn die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde und jetzt angepasst wird, bleibt das Problem, dass die BuStra den Vorsatz der Hinterziehung beweisen muss oder zumindest die Leichtfertigkeit der Verkürzung um tätig zu werden. Dabei steht aber immer auch im Raum, dass es sich um ein schlichtes Versehen oder einen Rechtsirrtum seitens des Stpfl. handeln kann.
Wie du richtig festgestellt hast, ist die ESt eine persönliche Steuer. U.a. deshalb ist im §370 Ans.3 Nr. 5 AO auch nur die Umsatz- und die Verbrauchssteuern genannt, nicht aber die Ertragsteuern.
Ob die BuStra ein Strafverfahren eröffnet, hängt nicht nur von der Höhe der hinterzogenen Steuer ab, sondern auch von dem WIE. Ich habe schon den Fall erlebt, dass die hinterzogene Steuer nur 20 € betragen hat und trotzdem sofort ein Strafverfahren eingeleitet und an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Ist halt blöd, wenn man die Hinterziehung mit einer Urkundenfälschung begeht!
taxpert
Bevor so ein Sachverhalt überhaupt die BuStra erreicht, werden 40 KMs an die jeweiligen Wohnsitz-FÄ der Eigentümer geschickt. Erst dort wird dann auf Grund der ermittelten EINKÜNFTE und nicht auf Grund der EINNAHMEN geprüft, ob sich steuerlich überhaupt etwas ändert!
Damit sind schon mal alle raus, die die Wohnung selber nutzen und nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit haben, §46 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG. Auch sind z.B. alle Rentner raus, die auf Grund der Höhe ihrer Steuerpflichtigen Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages bleiben!
Auch diejenigen, die so hohe aus dieser Vermietung haben, dass die Einkünfte null oder sogar negativ sind, fallen raus. Ebenso wie die, bei denen sich z.B. aus einer entsprechend angepassten verringerten Hausgeldzahlung ein entsprechender steuerlicher Effekt ergeben hat.
Und genau deshalb ist allein das Wissen um Einnahmen noch lange kein hinreichender Anfangsverdacht, das Steuerhinterziehung vorliegt.
Und selbst wenn die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde und jetzt angepasst wird, bleibt das Problem, dass die BuStra den Vorsatz der Hinterziehung beweisen muss oder zumindest die Leichtfertigkeit der Verkürzung um tätig zu werden. Dabei steht aber immer auch im Raum, dass es sich um ein schlichtes Versehen oder einen Rechtsirrtum seitens des Stpfl. handeln kann.
Wie du richtig festgestellt hast, ist die ESt eine persönliche Steuer. U.a. deshalb ist im §370 Ans.3 Nr. 5 AO auch nur die Umsatz- und die Verbrauchssteuern genannt, nicht aber die Ertragsteuern.
Ob die BuStra ein Strafverfahren eröffnet, hängt nicht nur von der Höhe der hinterzogenen Steuer ab, sondern auch von dem WIE. Ich habe schon den Fall erlebt, dass die hinterzogene Steuer nur 20 € betragen hat und trotzdem sofort ein Strafverfahren eingeleitet und an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Ist halt blöd, wenn man die Hinterziehung mit einer Urkundenfälschung begeht!
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Re: kollektive Steuerverkürzung
Naja, wenn da 40 Leute in einer Versammlung beschließen, es so zu machen (vermutlich in der Absicht,. dass die Finanzverwaltung nicht durch ehrliche Angaben einzelner auf die Idee kommt, auch die anderen zu überprüfen), dann klingt das schon etwas nach Vorsatz.bavarian tax collector hat geschrieben: ↑14.08.23, 19:50 Und selbst wenn die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde und jetzt angepasst wird, bleibt das Problem, dass die BuStra den Vorsatz der Hinterziehung beweisen muss oder zumindest die Leichtfertigkeit der Verkürzung um tätig zu werden. Dabei steht aber immer auch im Raum, dass es sich um ein schlichtes Versehen oder einen Rechtsirrtum seitens des Stpfl. handeln kann.
Wegen der Bagatellgrenze kann man sich auch umgekehrt fragen: lohnt es sich wirklich, wegen vielleicht 30 Euro Steuerersparnis eine Straftat zu begehen?
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Re: kollektive Steuerverkürzung
Um Missverständnisse auszuräumen:
Ich bin einer 40, würde aber immer versuchen, eine Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Deshalb gebe ich alles korrekt an.
Das Problem:
Bisher weiß das FA von nichts.
Gebe ich die Geschichte jetzt an, haben meine Miteigentümer eventuell ein Problem.
In der Wohnanlage wirkt sich die Erhöhung der Einkünfte bei allen auch unmittelbar auf die Steuerhöhe aus. Da ist nix mit Grundfreibetrag o.ä.
Was ich nicht weiß, ist ob das FA hier Lunte riecht und schaut, wer da sonst noch mit im Boot sitzt.
Re: kollektive Steuerverkürzung
Wie? Es gab zur Eigentümerversammlung einen TOP und eine Abstimmung und das Ergebnis wurde im Versammlungsprotokoll eingetragen? Und jeder hat gesagt: Pfadfinderehrenwort, ich melde das nicht dem Finanzamt?Hustinettenbär hat geschrieben: ↑14.08.23, 04:29 Die 40 Eigentümer beschliessen, die Einnahmen bei ihrer jeweiligen Steuererklärung nicht anzugeben.
Die Hausverwaltung muss doch die Einnahmen ordnungsgemäß zuordnen und die müssen auch in der Abrechnung erscheinen. Die will doch auch nicht wegen einer falschen Abrechnung in Regreß genommen werden. Außerdem hat jemand diese 5000€ gezahlt und wird diese doch vermutlich auch steuerlich geltend machen wollen. Das Finanzamt erfährt also ohnehin von dieser Zahlung. Ob das irgendeinen Beamten dazu animiert gleich nachzuforschen ob das Geld auch ordnungsgemäß von den Empfängern versteuert wurde wage ich zu bezweifeln. Aber man weiß ja nie...
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Re: kollektive Steuerverkürzung
Dann sollte man das den anderen 39 so mitteilen. Dann kann jeder selber entscheiden ob er das Risiko eingehen möchte oder nicht.Hustinettenbär hat geschrieben: ↑14.08.23, 22:15 Ich bin einer 40, würde aber immer versuchen, eine Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Deshalb gebe ich alles korrekt an.
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Re: kollektive Steuerverkürzung
In der Praxis läuft sowas informeller.
"Wir sind uns einige, dass das keine Einkünfte sind und dass wir dehalb kein Fass aufmachen. Was das FA nicht weiß, macht es nicht heiss."
Re: kollektive Steuerverkürzung
In der Praxis muss die Hausverwaltung diese 5.000€ aber irgendwo "unterbringen" in den Hausgeldabrechnungen. Oder steigt der Kontostand einfach Jahr für Jahr um 5000€ und das "Guthaben" wird dann irgendwann ausgeschüttet? Mir nicht ganz klar, wie sowas praktisch läuft.
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