Händler bietet Rückabwicklung als einzige Option - geht das?
Verfasst: 16.08.23, 23:27
Liebe Gemeinde,
man stelle sich vor, A kauft ein Notebook direkt bei einem PC-Hersteller. A hat sich das Notebook wegen seiner technischen Daten ausgesucht.
Es stellt sich leider heraus, dass der WLAN-Empfang mangelhaft ist. Es kommt zu folgenden Nachbesserungen.
1. Nachbesserung: WLAN-Antenne getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
2. Nachbesserung: WLAN-Karte getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
3. Nachbesserung: Mainboard getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
--> Zusätzlich ist AHCI (eine Zugriffsart für Speicher) nicht mehr verfügbar, mit der Folge, dass A das System (mit Zeitaufwand) neu installieren müsste
4. Nachbesserung: Mainboard nochmals getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
--> AHCI-Fehler immer noch vorhanden
5. Nachbesserung: Neues Gerät
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
--> AHCI-Fehler immer noch vorhanden
--> Heulendes Lüftergeräusch
Der Mangel "WLAN-Empfang" wurde von den Service-Technikern jeweils bestätigt und dokumentiert im Servicebericht.
Man muss davon ausgehen, dass es sich um einen konstruktiven Mangel handelt.
Der Händler, respektive Hersteller, bietet lediglich an, das Gerät zurück zu nehmen.
A möchte aber ein mangelfreies Notebook mit (einigermaßen) gleichen technischen Daten haben zu dem Preis, den A ursprünglich bezahlt hatte.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Kann A tatsächlich nur auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages ausweichen?
Oder kann A nicht gemäß $ 439 (1) BGB auf die Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen, auch wenn ein alternatives Notebook mit ähnlichen Daten desselben Herstellers teurer ist?
2. Ein alternatives Notebook eines anderen Herstellers mit ähnlichen (aber etwas schlechteren) technischen Daten ist teurer.
Kann A vom Händler bei Rückabwicklung zusätzlich die Differenz zum teureren Model des anderen Herstellers verlangen?
3. Steht A für den ganzen Zeit-(Aufwand) für die 5 Nachbesserungen eine Kompensation zu?
Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen.
man stelle sich vor, A kauft ein Notebook direkt bei einem PC-Hersteller. A hat sich das Notebook wegen seiner technischen Daten ausgesucht.
Es stellt sich leider heraus, dass der WLAN-Empfang mangelhaft ist. Es kommt zu folgenden Nachbesserungen.
1. Nachbesserung: WLAN-Antenne getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
2. Nachbesserung: WLAN-Karte getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
3. Nachbesserung: Mainboard getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
--> Zusätzlich ist AHCI (eine Zugriffsart für Speicher) nicht mehr verfügbar, mit der Folge, dass A das System (mit Zeitaufwand) neu installieren müsste
4. Nachbesserung: Mainboard nochmals getauscht
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
--> AHCI-Fehler immer noch vorhanden
5. Nachbesserung: Neues Gerät
--> WLAN-Empfang unverändert schlecht
--> AHCI-Fehler immer noch vorhanden
--> Heulendes Lüftergeräusch
Der Mangel "WLAN-Empfang" wurde von den Service-Technikern jeweils bestätigt und dokumentiert im Servicebericht.
Man muss davon ausgehen, dass es sich um einen konstruktiven Mangel handelt.
Der Händler, respektive Hersteller, bietet lediglich an, das Gerät zurück zu nehmen.
A möchte aber ein mangelfreies Notebook mit (einigermaßen) gleichen technischen Daten haben zu dem Preis, den A ursprünglich bezahlt hatte.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Kann A tatsächlich nur auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages ausweichen?
Oder kann A nicht gemäß $ 439 (1) BGB auf die Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen, auch wenn ein alternatives Notebook mit ähnlichen Daten desselben Herstellers teurer ist?
2. Ein alternatives Notebook eines anderen Herstellers mit ähnlichen (aber etwas schlechteren) technischen Daten ist teurer.
Kann A vom Händler bei Rückabwicklung zusätzlich die Differenz zum teureren Model des anderen Herstellers verlangen?
3. Steht A für den ganzen Zeit-(Aufwand) für die 5 Nachbesserungen eine Kompensation zu?
Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen.