Das ist kein "entweder oder". Ein und derselbe Rechtsverstoß kann viele Rechtsbereiche betreffen. Ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht kann gleichzeitig ein Verstoß gegen das AGG sein und auch arbeitsrechtliche Folgen haben, vielleicht ist es sogar noch eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Man darf da nicht so sehr an Schubladen denken, sondern eher an ein Netz.Hans-Peter2 hat geschrieben: ↑18.08.23, 07:59 Vielleicht denke ich hier auch nur zu "spitzfindig" bzw. kompliziert und evtl. ist es auch kein reines Datenschutzthema, sondern tangiert auch das Gleichbehandlungsgesetz bzw. Arbeitsrecht (Stichwort Fragerecht Arbeitgeber).
Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
Moderator: FDR-Team
Re: Arbeitgeber fragt Gesundheitsdaten beim Arbeitnehmer ab
-
- Letzte Themen