Aus aktuellem Anlass (Causa Aiwanger)
Waren vor 35 Jahren eigentlich Schulranzenkontrollen durch Lehrer zulässig?
Hätte da nicht (in begründbarem Fall) die Polizei geholt werden müssen?
Bundesland : Bayern
Schulranzenkontrolle
Moderator: FDR-Team
Re: Schulranzenkontrolle
Nein war nicht zulässig, es sei denn der Schüler war einverstanden.
Re: Schulranzenkontrolle
Hierzu sagt z.B. das Bundesland Mecklenburg Vorpo,,erm:
Ich denke man muss sagen:
Es kommt auf den Einzelfall an.
Abschließend heißt es noch, dass nach Möglichkeit eine Taschenkontrolle im Beisein eines Dritten erfolgen sollte.Taschenkontrollen:
Einerseits steht Schülern ein allgemeines Persönlichkeitsrecht zu und daher dürfen Lehrkräfte nicht ohne weiteres vom Inhalt einer Tasche Kenntnis nehmen. Anderseits sind Pädagogen verpflichtet, auf die Einhaltung der allgemein geltenden Regelungen der Schulordnung hinzuwirken. Dazu gehört insbesondere, drohende Straftaten zu verhindern.
Weiterhin sind Schüler grundsätzlich verpflichtet, Weisungen der Lehrkräfte zu befolgen, die dazu bestimmt sind, die Ordnung in der schule aufrechtzuerhalten.
Im Fall eines begründeten Verdachtes sind Taschenkontrollen folglich durchaus zulässig und angebracht.
Im Gegensatz dazu obliegen körperliche Kontrollen ausschließlich der Polizei!
Ich denke man muss sagen:
Es kommt auf den Einzelfall an.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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