Seite 1 von 2

Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 05.09.23, 09:54
von Starwars2001
Eigentümer E hat einen defekten Rollladen. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung ist Eigentümer E für die Reparatur zuständig.
Rollladenbauer R rückt an und stellt fest, dass eine Lamelle gerissen ist. Er empfiehlt einen Wechsel des gesamten Rollladens.

In der Teilungserklärung steht folgendes zum Thema Instandhaltung:
1. die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Eigentümergemeinschaft.
2. Jeder Eigentümer hat sein Sondereigentum nd die im räumlichen Bereich seines Sondereigentums befindlichen Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (z.b. Renster Rollläden und Außentüren) - jedoch ausgenommen Außenanstriche - auf seine Kosten so instand zu halten, wie dies im Interesse der Gemeinschaft erforderlich ist und dabei zu gewährlieisten, dass keinem anderen Wohnungseigentümer oder Hausbewohner über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.

Sehe ich es richtig, dass für die Kosten des Rollladens aufkommen muss?

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 05.09.23, 09:55
von ktown
So steht es da.

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 05.09.23, 10:08
von hggord
Im Mietrecht unterscheidet man ja Instandhaltung und Instandsetzung.

Werden diese Begrifflichkeiten im WEG auch verwendet oder könnten sie hier eine Rolle spielen?

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 05.09.23, 10:18
von ktown
Nö. Da hier kein Mietverhältnis vorliegt und der Eigentümer es letztlich immer zahlt.
Wenn man die Begrifflichkeiten sich zu Gemüte führt, kommt man letztlich selbst drauf.

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 05.09.23, 10:56
von hggord
Laut Beschreibung sind die Rolläden Gemeinschaftseigentum der WEG. Für die Instandhaltung soll aber laut Teilungserklärung ausnahmsweise der jeweilige Wohnungseigentümer zuständig sein. Ist der Tausch des Rolladens eine Instandhaltungsmaßnahme?

Nach den Begrifflichkeiten des Mietrecht wohl nicht, aber spielt das hier eine Rolle?

Ich verstehe die Frage, kann sie aber nicht beantworten.

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 05.09.23, 11:06
von ktown
Das der Eigentümer nun den kompletten Panzer austauschen will, dafür kann die Eigentümergemeinschaft nichts. Der Austausch einer Lamelle würde ich als Instandhaltung ansehen.

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 06.09.23, 22:00
von Verpflichteter
ktown hat geschrieben: 05.09.23, 11:06 Der Austausch einer Lamelle würde ich als Instandhaltung ansehen.
Und wenn dann doch zwei defekt sind?

MfG
uwe

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 07.09.23, 06:59
von ktown
Wollen sie jetzt jeweils um eine Lamelle erhöhen um zu erfahren, ab wann es keine Instandhaltung sondern eine Instandsetzung ist?

Letztlich würde das ein Richter entscheiden wenn sich der Eigentümer und die WEG nicht einigen könnten.

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 07.09.23, 10:04
von Verpflichteter
ktown hat geschrieben: 07.09.23, 06:59 Wollen sie jetzt jeweils um eine Lamelle erhöhen um zu erfahren,...
Diese Frage ist eindeutig mit ja zu beantworten.
ktown hat geschrieben: 07.09.23, 06:59 Letztlich würde das ein Richter entscheiden wenn sich der Eigentümer und die WEG nicht einigen könnten.
Darauf kann es hinauslaufen.
Starwars2001 hat geschrieben: 05.09.23, 09:54 Rollladenbauer R rückt an ... Er empfiehlt einen Wechsel des gesamten Rollladens.
Diese Empfehlung nimmt die Gemeinschaft nicht, an was dann?

Rollladen im Bereich des SE werden in der Regel nur vom Sondereigentümer benutzt.
Der einen betätigt sie nie, diese Rollladen verschleißen nicht und erleiden keine Schäden.
Der andere zwei mal am Tag mit entsprechend hohem "Verlusten".
Bietet sich da nicht eine verursachergerechte Kostenverteilung an?
Starwars2001 hat geschrieben: 05.09.23, 09:54 In der Teilungserklärung steht folgendes zum Thema Instandhaltung:
Was wollten die Verfasser der Teilungserklärung wie regeln?
Was stellten sie sich unter Instandhaltung vor?
Wie sind Verschleißteile zu behandeln, z.B. Rollladengurte oder Rollladenmotoren.
Wie ist damit umzugehen, wenn der Insdtandhaltingspflichtige auf Verschleiß fährt um durch dann notwenige Reparaturen um die Kosten zu kommen?

Der eine nutzt "seine" Rollladen nie, entsprechend kommt es zu keinem Instandhaltungs- oder Instandsetzungsaufwand.
Der andere zweimal täglich mitentsprechend hohen Folgekosten.
Ist da nicht eine verursachergerechter Kostenverteilung angezeigt?

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 07.09.23, 12:38
von Tastenspitz
Verpflichteter hat geschrieben: 07.09.23, 10:04 Bietet sich da nicht eine verursachergerechte Kostenverteilung an?
So wie in der TE hier? Jeder zahlt für seinen Teil mit Ausnahme des Fassadenanstriches. Ergibt Sinn.
ktown hat geschrieben: 07.09.23, 06:59 Wollen sie jetzt jeweils um eine Lamelle erhöhen um zu erfahren, ab wann es keine Instandhaltung sondern eine Instandsetzung ist?
NmE.:
Instandsetzung=Reparatur ist es ab kaputter Lamelle Nr. 1.

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 08.09.23, 12:11
von ralph12345
Instandhaltung ist die Erhaltung eines funktionstüchtigen Zustandes durch vorbeugende Wartung, z.B. das Nachfüllen von Öl beim Auto, der Austausch von Verschleißteilen BEVOR sie kaputt gehen. Beim Rolladen beschränkt sich das vermutlich auf eine regelmäßige Reinigung um übermäßig Reibung im System zu vermeiden.

Instandsetzung beseitigt einen Schaden.

Ob man nun die Kosten für die Instandsetzung tragen muss, obwohl die Teilungserklärung nur zur Instandhaltung verpflichtet, kann man dann wohl mal in Frage stellen. Bestenfalls fehlt hier noch ein Beschluss der WEG...

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 17.09.23, 19:18
von fodeure
hggord hat geschrieben: 05.09.23, 10:08 Im Mietrecht unterscheidet man ja Instandhaltung und Instandsetzung.

Werden diese Begrifflichkeiten im WEG auch verwendet oder könnten sie hier eine Rolle spielen?
Eindeutig ja.
ktown hat geschrieben: 05.09.23, 10:18 Nö. Da hier kein Mietverhältnis vorliegt und der Eigentümer es letztlich immer zahlt.
Unsinn.

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 05.10.23, 16:10
von webmaster76
Starwars2001 hat geschrieben: 05.09.23, 09:54 2. Jeder Eigentümer hat sein Sondereigentum nd die im räumlichen Bereich seines Sondereigentums befindlichen Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (z.b. Renster Rollläden und Außentüren) - jedoch ausgenommen Außenanstriche - auf seine Kosten so instand zu halten, wie dies im Interesse der Gemeinschaft erforderlich ist und dabei zu gewährlieisten, dass keinem anderen Wohnungseigentümer oder Hausbewohner über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.
Man muss zwischen Instandhaltung und Instandsetzung unterscheiden. Instandhaltung = Rollladen/Lamellen werden regelmäßig gereinigt, geschmiert, gewartet usw. Instandsetzung = ein Teil des Rollladens geht kaputt (z.B. eine Lamelle bricht) und wird repariert/ersetzt.

Daher ist meine Meinung, dass wenn E den Rollladen ordentlich instand gehalten hat, die ETG die Instandsetzung = Reparatur bezahlen muss. Denn in der TE ist offensichtlich dazu nichts abweichend von den gesetzlichen Regelungen vereinbart worden.

Wenn der Rollladenbauer nun einen kompletten Tausch empfiehlt ist das schön und gut (und wirtschaftlich vielleicht sogar richtig), dies müsste dann aber aus meiner Sicht durch die ETG beschlossen (und folglich auch bezahlt) werden.

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 05.10.23, 19:16
von Elektrikör
Hallo,,
in der Technik:

Instandhaltung = Oberbegriff / Überschrift und unterteilt sich in:

Wartung
Inspektion
Instandsetzung
Verbesserung

MfG

Re: Rolladentausch - Wer kommt für die Kosten auf?

Verfasst: 06.10.23, 08:03
von Verpflichteter
Elektrikör hat geschrieben: 05.10.23, 19:16 in der Technik:
So wie ich es sehe, gibt es im Wohnungseigentum keine rechtliche Normierung zu diesem Begriff.

Ein paar Richter haben in Einzelfallentscheidungen beurteilt was sie sich darunter vorstellen.

MfG
uwe