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Scheidung nach deutschem Recht?
Verfasst: 07.09.23, 17:23
von Mark Herzog
Eine Ehe ist in der Ukraine geschlossen. Ehefrau mit Kind ist dauerhaft in D, Ehemann irgendwo in Tchechien. Adresse derzeit unbekannt.
Kann diese Ehe in D nach Trennungsjahr geschieden werden?
Re: Scheidung nach deutschem Recht?
Verfasst: 07.09.23, 17:28
von FM
Wie will man die Zustimmung des Ehemannes bekommen?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1566.html
Re: Scheidung nach deutschem Recht?
Verfasst: 07.09.23, 17:57
von Mark Herzog
Was dessen Aufenthalt betrifft, dachte ich, der sei behördlich ermittelbar, etwa weil er keinen Kindesunterhalt bezahlt. Stadt und Arbeitgeber sind wohl bekannt.
Was seine Zustimmung zur Scheidung betrifft, wird diese grundsätzlich eher nicht verweigert. Wohl aber ist es möglich, dass er sich ein für Ihn günstigeres Recht wünscht.
Re: Scheidung nach deutschem Recht?
Verfasst: 07.09.23, 19:31
von lottchen
Warum sollten deutsche Behörden / ein deutsches Gericht sich die Mühe machen, irgendeinen Ausländer zu finden, der irgendwo im europäischen Ausland wohnt? Wohin die Scheidungspapiere zugestellt werden sollen wird schon die Person herausfinden müssen, die geschieden werden möchte. Die öffentliche Zustellung der Scheidung ist wäre auch eine Möglichkeit, ist aber mit hohen Hürden verbunden.
Hier mal was zum Lesen:
https://www.scheidung.de/scheidung-von- ... ingen.html