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Re: Verbindliche Auskunft Verwaltungsbehörde / Falschauskunft

Verfasst: 09.09.23, 22:22
von Tastenspitz
wherrmann hat geschrieben: 09.09.23, 21:54 kostet das nun satte 45 €!
Nein. 25 €. Als Beispiel:
https://infektionsschutzgesetz.bayern/p ... zbelehrung

Re: Verbindliche Auskunft Verwaltungsbehörde / Falschauskunft

Verfasst: 09.09.23, 22:37
von Tastenspitz
wherrmann hat geschrieben: 09.09.23, 22:11 Aber wie man immer wieder lesen kann, sieht so manche ungeprüfte Gastro Küche sicherlich weit schlimmer aus,
Abgesehen von dem Widerspruch in dem Satz, auf welche Quelle beziehen sie sich?

Re: Verbindliche Auskunft Verwaltungsbehörde / Falschauskunft

Verfasst: 10.09.23, 08:09
von Old Piper
wherrmann hat geschrieben: 09.09.23, 10:26Da gibt es eigentlich nichts auszulegen.
:lachen:
Ich denke mal, wir sind hier fertig. Mit dieser Aussage bestätigen Sie, dass Sie die hier bereits mehrfach aufgezeigten Lösungswege - wenn überhaupt - unbedingt (!) zusammen mit einem Volljuristen gehen sollten.
Es gibt immer etwas auszulegen. Und wenn Sie 2 Juristen danach fragen, erhalten Sie mind. 3 verschiedene Auslegungen.

Re: Verbindliche Auskunft Verwaltungsbehörde / Falschauskunft

Verfasst: 10.09.23, 11:05
von Tastenspitz
Wir freuen uns dann von der frechen Antwort der Obrigkeit hier zu lesen. :ironie:

Re: Verbindliche Auskunft Verwaltungsbehörde / Falschauskunft

Verfasst: 10.09.23, 12:55
von wherrmann
Tastenspitz hat geschrieben: 09.09.23, 22:22
wherrmann hat geschrieben: 09.09.23, 21:54 kostet das nun satte 45 €!
Nein. 25 €. Als Beispiel:
https://infektionsschutzgesetz.bayern/p ... zbelehrung
Interessant.
Fragt sich ob die Behauptung des Anbieters "bundesweit gültig" dann auch das örtliche Gesundheitsamt so sieht,
denn unser Gesundheitsamt hat diesen Arzt/Anbieter schließlich nicht beauftragt.
Da ja hier offenbar die Ansicht vertreten wird, jede Aussage in einem Gesetz ist auslegbar, könnte darüber dann der nächste Streit entstehen.

Ich war bisher davon ausgegangen, dass es sich bei dem geforderten Betrag weiterhin um eine Verwaltungsgebühr
gemäß kommunaler Gebührensatzung handelt, die von dem Anbieter jeweils nur eingezogen wird, aber an die Kommune abzuführen ist. Er selbst wird aufgrund von Verträgen aber vom Amt entlohnt. In der örtlichen Gebührensatzung sind die 45 € für den Gesundheitspass zu finden.
Ansonsten frage ich mich, mit welchem Recht das Gesundheitsamt hier eigentlich auf einen weit entfernten, teuren privaten Online Anbieter verlinkt und damit den Eindruck erweckt, nur bei diesem einen Anbieter sei ein von ihnen anerkannter Gesundheitspass erhältlich.

Nachtrag:
Nach genauerer Betrachtung der Webseite
https://tz-glehn.de/kurse/hygienebelehr ... ndheitsamt
ist es wohl tatsächlich so.
Auf der Seite findet man eine Liste der kooperierenden Gesundheitsämter mit den entsprechenden Links.
Und je nach dem über welchen Link eines Gesundheitsamtes man diese Seite dann erreicht, fallen die "Gebühren" für ein und dieselbe Leistung "Online-Gesundheitspass" bei dieser Firma höchst unterschiedlich aus. Ich habe nicht alle durchprobiert, aber bisher Gebühren von 25 - 45 € gefunden.
Da wäre das örtliche Gesundheitsamt wohl überhaupt nicht begeistert, wenn man die weit geringeren Gebühren die zum Beispiel die Stadt München verlangt dazu nutzt, die Gebühren einfach an die Bayern zu bezahlen und den Gesundheitspass erheblich günstiger in deren Auftrag erwirbt.

Vielleicht wäre das ja nochmal ein Grund für eine weitere Anfrage hinsichtlich der Akzeptanz. :lol:

Re: Verbindliche Auskunft Verwaltungsbehörde / Falschauskunft

Verfasst: 10.09.23, 13:06
von Tastenspitz
Eine Belehrung nach dem Bundesinfektionschutzgesetz gilt Bundesweit.
Wir (Gastrogroßbetrieb) haben unsere neuen je nach Verfügbarkeit auf eines der umliegenden Ämter zur Belehrung geschickt. Bayern und B.W. war dabei sowie vereinzelt auch schon mal ein Arzt.

Re: Verbindliche Auskunft Verwaltungsbehörde / Falschauskunft

Verfasst: 10.09.23, 15:13
von wherrmann
Tastenspitz hat geschrieben: 10.09.23, 13:06 Eine Belehrung nach dem Bundesinfektionschutzgesetz gilt Bundesweit.
Wir (Gastrogroßbetrieb) haben unsere neuen je nach Verfügbarkeit auf eines der umliegenden Ämter zur Belehrung geschickt. Bayern und B.W. war dabei sowie vereinzelt auch schon mal ein Arzt.
Mir ist das schon klar. Aber ich kann mir schon vorstellen, wie eine diesbezügliche Antwort
vom örtlichen Gesundheitsamt ausfallen würde.
Wenn sich das rumsprechen würde, hätten die ein ziemliches Loch in der Kasse.
Behaupten schließlich selbst, dass es jährlich mehrere Tausend Anträge sind, die man zukünftig nun
einfach online beantragen könnte. (kein Wunder wenn man ihn einfach unberechtigt von jedem fordert

Kaum zu glauben. In Berlin kostet es für die alte analoge Methode (persönlich beim Gesundheitsamt) sogar nur 20 €
Hier verlangt man aber gleich einen Nachweis des Arbeitsplatzes oder Wohnort im Zuständigkeitsbereich, wohl um einen
Tourismus aus dem mehr als doppelt so teuren Umland auszuschliessen.