Vermutlich hätte er vom Jugendrichter oder der Jugendrichterin eine Ermahnung, oder eine Weisung (Sozialstunden) erhalten, die dann im Erziehungsregister, und nicht im Strafregister eingetragen worden wäre. Diese "Verurteilung" wäre in keinem Führungszeugnis zu finden.FM hat geschrieben: ↑11.09.23, 19:32... Aber nur vorsorglich: selbst wenn Herr Aiwanger damals nicht nur vom Disziplinarausschuss der Schule "bestraft" worden wäre sondern auch vom zuständigen Jugendgericht rechtskräftig verurteilt, hätte das keinerlei rechtlichen Folgen für seine jetzigen Funktionen als Parteivorsitzender, Mitglied des Landtages, Staatsminister und Stellvertreter des Ministerpräsidenten.
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Aiwanger
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Re: Aiwanger
Re: Aiwanger
welche ethischen oder kodifizierten Standards werden an bayerische Staatsminister und Mitglieder des bayerischen Landtages grundsätzlich gestellt?
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Re: Aiwanger
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Aiwanger
Inwiefern sind die Vorwürfe gegen Herrn Aiwanger rechtlich abgegolten?
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Re: Aiwanger
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Re: Aiwanger
Bis jetzt ist straf- und zivilrechtlich nichts erkennbar, was für Aiwanger nicht schon längst verjährt wäre. Selbst wenn man jetzt beweisen könnte (z.B. durch Fotos), dass er damals das Flugblatt verteilt hatte, ist es auch verjährt. Und sollte er in den letzten Wochen gelogen haben, ist das auch weder strafbar noch ein (rechtlicher) Grund für eine Entfernung aus dem Amt, Lügen ist Politikern nicht verboten. Er hat auch niemand anderen beschuldigt (was theoretisch Verleumdung sein könnte), sondern ein anderer (sein Bruder) hat sich selbst bezichtigt.
Was allerdings nicht verjährt wäre und zu straf-, disziplinar- und zivilrechtlichen Folgen führen könnte: es steht im Raum, dass ein Beamter im Ruhestand vielleicht gegen seine dienstlichen Verschwiegenheitspflichten verstoßen hat. Da halte ich es für wahrscheinlich, dass noch das eine oder andere Verfahren kommt. Ob dann das Argument "ich musste versuchen zu verhindern, dass so jemand erneut in die Staatsregierung kommt" als Rechtfertigungsgrund ausreicht, ist fraglich.
Was allerdings nicht verjährt wäre und zu straf-, disziplinar- und zivilrechtlichen Folgen führen könnte: es steht im Raum, dass ein Beamter im Ruhestand vielleicht gegen seine dienstlichen Verschwiegenheitspflichten verstoßen hat. Da halte ich es für wahrscheinlich, dass noch das eine oder andere Verfahren kommt. Ob dann das Argument "ich musste versuchen zu verhindern, dass so jemand erneut in die Staatsregierung kommt" als Rechtfertigungsgrund ausreicht, ist fraglich.
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Re: Aiwanger
Die Demokratie wird es aushalten. Man sollte das Augenmerk hier lieber auf das legen, was jetzt passiert und nicht auf irgend etwas was 40 Jahre her ist.
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Re: Aiwanger
Das muss in den nächsten Wochen jeder bayerische Wähler für sich entscheiden. Meine Wahlentscheidung hat es beeinflusst. Aber das ist eben keine Frage des Rechts.Tastenspitz hat geschrieben: ↑12.09.23, 20:01 Die Demokratie wird es aushalten. Man sollte das Augenmerk hier lieber auf das legen, was jetzt passiert und nicht auf irgend etwas was 40 Jahre her ist.
In Hessen ist es ja ähnlich: da ist eine Spitzenkandidatin im Nebenberuf Bundesministerin und hat da wohl einige Leichen im Keller liegen, was in dem Fall auch noch juristische Folgen haben kann - aber nicht für die Wahl in Hessen. Da entscheidet jeder hessische Wähler weit abseits jeder rechtlichen Beurteilung, ob er ihre Partei trotzdem, gerade deshalb oder deshalb nicht wählen will, oder ob ihm das ganz egal ist.
Eine Klage gegen die Bildzeitung oder Böhmermann oder das ZDF oder die SZ wegen einer verlorenen Wahl ist nicht möglich.
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Re: Aiwanger
Ich bin etwas älter als der Hubsi, lebe als Preuße schon seit über 30 Jahren in Bayern, habe die FW nie gewählt und werde sie auch nicht wählen.
Ich habe als Teenager und auch sicherlich noch als Twen einiges über Bevölkerungsgruppen wegen ihrer Hautfarbe, religiösen Zugehörigkeit, sexueller Ausrichtung oder Herkunft gesagt, was ich heute definitiv nicht mehr sagen würde.
Ich habe mich damals mit Sicherheit Frauen gegenüber so verhalten, dass es heute für einige Sachen sicherlich eine Anzeige wegen sexueller Belästigung kommen würde. Und zwar zu Recht! Heute würde ich mich definitiv nicht mehr so verhalten.
Ich habe auch während meiner BW-Zeit im Mannschaftsheim gesessen und nach dem dritten Bier bei Liedern mitgesungen, bei denen ich später feststellen musste, dass es sich um NS-Liedgut gehandelt hat. Auch da würde ich heute definitiv nicht mehr mitsingen!
Bin ich wegen den "Taten" vor 40 Jahren deshalb heute ein schlechter Mensch? Darf man mir heute eine "Straftat" vorwerfen, die damals im gesellschaftlichen Konsens keine Straftat war, sondern eher als Jugendsünde gesehen wurde?
Gebt mir die Steuererklärungen von @Tangom und ich werde beweisen, dass er/sie ein Steuerhinterzieher ist! Hier mal ein, zwei Kilometer mehr bei der Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte, da einfach 230 Tage für diese Fahrten angegeben, da es ja die Nichtaufgriffsgrenze des FA ist, und natürlich die 16 € für die Kontoführung immer brav angeben, egal ob das Konto nun kostenfrei ist oder nicht!
Tatsächlich wird hier durch falsche Angaben die Steuer verkürzt! Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist erfüllt! Gesellschaftlicher Konsens ist aber -leider!- das so etwas als Kavaliersdelikt gilt! Ja, Steuerhinterziehung wird eher als legitimes Abwehrrecht des Bürgers gegen die Habgier des Staates gesehen! Und wenn sich diese Einstellung der Gesellschaft in zwanzig Jahren geändert hat und sich ein Future-Tangom über die moralisch-ethische Verkommenheit des heutigen @Tangoms aufregt? Was wird @Tangom dann antworten?
Das Flugblatt selber ist aber natürlich noch weit unter der unterste Schublade und der Verfasser -egal ob nun der Hubsi oder wer auch immer!- sollte sich fragen, was ihn damals geritten hat!
taxpert
Ich habe als Teenager und auch sicherlich noch als Twen einiges über Bevölkerungsgruppen wegen ihrer Hautfarbe, religiösen Zugehörigkeit, sexueller Ausrichtung oder Herkunft gesagt, was ich heute definitiv nicht mehr sagen würde.
Ich habe mich damals mit Sicherheit Frauen gegenüber so verhalten, dass es heute für einige Sachen sicherlich eine Anzeige wegen sexueller Belästigung kommen würde. Und zwar zu Recht! Heute würde ich mich definitiv nicht mehr so verhalten.
Ich habe auch während meiner BW-Zeit im Mannschaftsheim gesessen und nach dem dritten Bier bei Liedern mitgesungen, bei denen ich später feststellen musste, dass es sich um NS-Liedgut gehandelt hat. Auch da würde ich heute definitiv nicht mehr mitsingen!
Bin ich wegen den "Taten" vor 40 Jahren deshalb heute ein schlechter Mensch? Darf man mir heute eine "Straftat" vorwerfen, die damals im gesellschaftlichen Konsens keine Straftat war, sondern eher als Jugendsünde gesehen wurde?
Gebt mir die Steuererklärungen von @Tangom und ich werde beweisen, dass er/sie ein Steuerhinterzieher ist! Hier mal ein, zwei Kilometer mehr bei der Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte, da einfach 230 Tage für diese Fahrten angegeben, da es ja die Nichtaufgriffsgrenze des FA ist, und natürlich die 16 € für die Kontoführung immer brav angeben, egal ob das Konto nun kostenfrei ist oder nicht!
Tatsächlich wird hier durch falsche Angaben die Steuer verkürzt! Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist erfüllt! Gesellschaftlicher Konsens ist aber -leider!- das so etwas als Kavaliersdelikt gilt! Ja, Steuerhinterziehung wird eher als legitimes Abwehrrecht des Bürgers gegen die Habgier des Staates gesehen! Und wenn sich diese Einstellung der Gesellschaft in zwanzig Jahren geändert hat und sich ein Future-Tangom über die moralisch-ethische Verkommenheit des heutigen @Tangoms aufregt? Was wird @Tangom dann antworten?
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Neben seinen Parteigenossen ist der Wähler die einzige Instanz, die über Hubsi richten darf!
taxpert
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"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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Re: Aiwanger
Das mag für deine Jugendsünden so zutreffen, aber das genannte Flugblatt zu produzieren oder zu verbreiten (beides ist für Hubsi nicht nachgewiesen) wäre auch damals schon eindeutig eine Straftat gewesen. Und einem 16jährigem Gymnasiasten war das auch bekannt.bavarian tax collector hat geschrieben: ↑13.09.23, 08:48 Darf man mir heute eine "Straftat" vorwerfen, die damals im gesellschaftlichen Konsens keine Straftat war, sondern eher als Jugendsünde gesehen wurde?
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Re: Aiwanger
Und damit ist die juristische Betrachtung beendet solange nichts neues bekannt wird. Und dann geht es um Verjährung, welche hier dann definitiv greift.
Letztlich ist es Politik und die übliche Frage: Cui bono? So wie es aussieht sind es die FW. Damit haben die Geburtshelfer dieser Story vermutlich nicht gerechnet.
Und - btw. - finde ich es etwas daneben hier von "Hubsi" zu sprechen. Wer weiß, wie das in 40 Jahren dann ausgelegt wird.

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Re: Aiwanger
Aha.
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Re: Aiwanger
Hat alles nichts mit dem Strafrecht zu tun.
Wohin sollen diese unkommentierten Links uns führen?
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Re: Aiwanger
Das ist eher das Problem der heutigen "Hubsi"s! Das Internet vergisst nichts! Wir Waldorf und Statlers freuen uns, dass unsere Jugendsünden nur analog dokumentiert wurden!
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