Aiwanger
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Aiwanger
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... c14c2eb442
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zusammenhang mit dem Spiegel-Artikel habe ich erfahren, dass sich das aktuell diskutierte Flugblatt in der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Dachau seit ungefähr 35 Jahren befindet.
Könnte dies zu einer Perpetuierung der Kollektivbeleidigung durch das Flugblatt geführt haben?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zusammenhang mit dem Spiegel-Artikel habe ich erfahren, dass sich das aktuell diskutierte Flugblatt in der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Dachau seit ungefähr 35 Jahren befindet.
Könnte dies zu einer Perpetuierung der Kollektivbeleidigung durch das Flugblatt geführt haben?
Re: Aiwanger
Sehr geehrte Damen und Herren,
beendet eine strafrechtliche Verjährung den juristischen Unwert- oder Schuldgehalt einer nicht geahndeten Straftat?
beendet eine strafrechtliche Verjährung den juristischen Unwert- oder Schuldgehalt einer nicht geahndeten Straftat?
Re: Aiwanger
Offensichtlich verbreitet nicht Herr Aiwanger das Exemplar, indem er es in der Gedenkstätte ausstellt. Ihm wäre es vermutlich sehr viel angenehmer, wenn davon schon lange kein Exemplar mehr existieren würde.
Die Gedenkstätte zeigt oder verbreitet es auch sicherlich nicht, um Volksverhetzung oder Beleidigung zu betreiben, sondern um rechtsextreme Tendenzen junger Menschen in dieser Zeit zu dokumentieren. Damit macht sie sich ebenso wenig strafbar wie ein Staatsarchiv oder eine Universitätsbibliothek, die den "Stürmer" aufbewahren und zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung stellen.
Die Gedenkstätte zeigt oder verbreitet es auch sicherlich nicht, um Volksverhetzung oder Beleidigung zu betreiben, sondern um rechtsextreme Tendenzen junger Menschen in dieser Zeit zu dokumentieren. Damit macht sie sich ebenso wenig strafbar wie ein Staatsarchiv oder eine Universitätsbibliothek, die den "Stürmer" aufbewahren und zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung stellen.
Die Verjährung bedeutet nur (je nach Detail), dass ein Strafverfahren nicht mehr stattfinden oder eine Strafe nicht mehr vollstreckt werden kann. Die Rechtswidrigkeit der Tat ist damit nicht erloschen (wobei fraglich ist, ob Herr Aiwanger, also der Minister, nicht sein Bruder, eine rechtswidrige Tat begangen hatte).beendet eine strafrechtliche Verjährung den juristischen Unwert- oder Schuldgehalt einer nicht geahndeten Straftat?
Re: Aiwanger
Gibt es hierzu eine konkrete Gerichtsentscheidung?
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Re: Aiwanger
In Sachen Aiwanger wurde bisher nicht verhandelt und es ist auch unwahrscheinlich, dass das passiert.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Aiwanger
Sehr geehrter Tastenspitz,
in diesem Zusammenhang suche ich eine Gerichtsentscheidung, die generell den Unrechtsgehalt von Straftaten beschreibt oder begründet, die verjährt sind und nicht konkret mit dem Fall Aiwanger zu tun haben müssen
in diesem Zusammenhang suche ich eine Gerichtsentscheidung, die generell den Unrechtsgehalt von Straftaten beschreibt oder begründet, die verjährt sind und nicht konkret mit dem Fall Aiwanger zu tun haben müssen
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Re: Aiwanger
Viel Glück beim Suchen. 
Eine Gerichtsentscheidung endet für gewöhnlich mit der Feststellung der Verjährung. Da kommt dann nichts mehr in Sachen "Du du du.... das war aber böse damals!"

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Re: Aiwanger
Und was soll uns der Artikel aus 1968 hier sagen?
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Re: Aiwanger
Vielleicht ein Hinweis auf § 78 Abs. 2 StGB - oder allgemein die Verjährungsfristen?
Aber einfach nur ein geposteter Link ist schon merkwürdig.
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Re: Aiwanger
Jup. Tangom ist da eher einsilbig. Bildschirmtinte ist teuer. 

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Re: Aiwanger
Der Artikel betont, dass Unrecht Unrecht bleibt, auch wenn es verjährt und somit nicht getilgt ist?
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Re: Aiwanger
Haben sie den Artikel gelesen? Wenn ja:
Wie kommen sie dann darauf?
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Re: Aiwanger
Natürlich war es auch damals und bleibt es Unrecht, wenn man das Flugblatt verbreitet hat.
Aber die Staatsanwaltschaft wird deshalb kein Verfahren einleiten, weil völlig klar ist: es ist verjährt. Auch gegen den geständigen Aiwanger-Bruder wird deshalb kein Strafverfahren stattfinden.
Sonstige Rechtsfolgen wegen der damaligen Rechtswidrigkeit wären zwar denkbar, aber dazu wurde bisher keine Frage in diesem thread gestellt. Aber nur vorsorglich: selbst wenn Herr Aiwanger damals nicht nur vom Disziplinarausschuss der Schule "bestraft" worden wäre sondern auch vom zuständigen Jugendgericht rechtskräftig verurteilt, hätte das keinerlei rechtlichen Folgen für seine jetzigen Funktionen als Parteivorsitzender, Mitglied des Landtages, Staatsminister und Stellvertreter des Ministerpräsidenten.
Auch wenn Herr Ministerpräsident Dr. jur. Markus Söder gar so betont hatte, dass er da in einem "geordneten Verfahren" entschieden hatte, war das natürlich Unsinn. Es gibt dazu keine Ordnung für das Verfahren, das ist eine rein politische Entscheidung des Regierungschefs (wobei er in Bayern, anders als in Deutschland, die Zustimmung des Parlaments benötigen würde für eine Entlassung). Sicherlich hätte die Mehrheit des Landtages einer Entlassung zugestimmt, aber der Ministerpräsident wollte eben keinen Zerfall der Koalition wenige Wochen vor der Landtagswahl und noch dazu mit dem Koalitionspartner, mit dem er auch danach weiter machen will.
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