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entferntes Wohnrecht
Verfasst: 14.09.23, 22:17
von Tangom
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter welchen speziellen Voraussetzungen oder grundbruchrechtlicher Fallkonstellation kann ein grundbucheingetragenes Wohnrecht bzw. Mitbenutzungsrecht zu Lebzeiten des Berechtigten ohne sein Zutun entfernt werden?
Re: entferntes Wohnrecht
Verfasst: 15.09.23, 09:19
von ExDevil67
AFAIK geht das nur im Rahmen einer Zwangsversteigerung wenn das Wohnrecht rangniedriger steht als der Eintrag aus dem heraus die Zwangsversteigerung betrieben wurde.
Re: entferntes Wohnrecht
Verfasst: 15.09.23, 21:03
von Tangom
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Könnten Sie diese noch etwas präzisieren?
Bislang war ich der Auffassung, dass ein grundbucheingetragenes Wohnrecht bzw. Mitbenutzungsrecht unangreifbar ist und in jedem Fall auch eine Zwangsversteigerung übersteht.
Re: entferntes Wohnrecht
Verfasst: 16.09.23, 00:39
von Tastenspitz
ExDevil67 hat geschrieben: ↑15.09.23, 09:19
nur im Rahmen einer Zwangsversteigerung wenn das Wohnrecht rangniedriger steht als der Eintrag aus dem heraus die Zwangsversteigerung
Was ist mit Enteignung "zum Wohle der Allgemeinheit"?
Re: entferntes Wohnrecht
Verfasst: 16.09.23, 18:24
von hambre
„Tangom“ hat geschrieben:Bislang war ich der Auffassung, dass ein grundbucheingetragenes Wohnrecht bzw. Mitbenutzungsrecht unangreifbar ist und in jedem Fall auch eine Zwangsversteigerung übersteht.
Das gilt nur für den Fall, dass das Wohnrecht im ersten Rang eingetragen ist.
Re: entferntes Wohnrecht
Verfasst: 16.09.23, 22:33
von Tangom
Was bringt es dann, ein Wohn- bzw. Mitbenutzungsrecht an einer Immobilie zweitrangig einzutragen?
Re: entferntes Wohnrecht
Verfasst: 17.09.23, 12:04
von CruNCC
Tangom hat geschrieben: ↑16.09.23, 22:33
Was bringt es dann, ein Wohn- bzw. Mitbenutzungsrecht an einer Immobilie zweitrangig einzutragen?
Der Rang spielt nur im Fall einer Zwangsverteigerung eine Rolle und tangiert das Wohnrecht somit nicht, wenn alles "normal" läuft.
Sollte eine Grundschuld neu eingetragen werden, wird die Bank den Kredit nur vergeben, wenn ein bereits eingetragenes Wohnrecht hinter die neu einzutragende Grundschuld zurücktritt. Ist der Berechtigte nicht dazu bereit, gibt es keinen Kredit.
Re: entferntes Wohnrecht
Verfasst: 17.09.23, 23:40
von Tangom
kann somit ein zweitrangig eingetragenes Wohn- bzw. Mitbenutzungsrecht eine Immobilie vor dem Zugriff durch Gläubiger schützen?
Re: entferntes Wohnrecht
Verfasst: 18.09.23, 08:14
von ExDevil67
Nein, verhindern kann es das nicht. Auch ein Gläubiger in einem Rang hinter einem Wohnrecht kann eine Zwangsversteigerung einleiten. Dann bleibt zwar das Wohnrecht bestehen was sicher auch den einen oder anderen Interessenten abschrecken kann. Aber die Versteigerung erfolgt trotzdem und man muss damit rechnen das ein Erwerber das Wohnrecht in sein Gebot einpreist und entsprechend mehr Schulden überbleiben.
Re: entferntes Wohnrecht
Verfasst: 23.09.23, 06:25
von Tangom
Sehr geehrte Damen und Herren,
welchen Sinn macht es, ein umfassendes Wohn- bzw. Mitbenutzungsrecht an einer Immobilie zweitrangig nach dem Vorkaufsrecht eines anderen an der Immobilie im Grundbuch einzutragen?