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Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 15:40
von falognileh
Guten Tag allerseits,

folgender Sachverhalt:

A wurde 2007 die Fahrerlaubnis für 1 Jahr entzogen. Danach hätte sie problemlos wieder beantragt werden können. Dies hat A scheinbar nicht getan. In diesem Monat nun wurde A mit etwas zu wenig Abstand geblitzt und es drohen 1 Punkt und 100 EUR.

A nutzt einen Firmenwagen und muss nun Angaben zur Person machen. Wie ist die Rechtslage bei wahrheitsgemäßen Angaben?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 15:50
von ExDevil67
Tja, da dürfte A ein Verfahren nach §21(1) Nr 1 StVG erwarten und der verantwortlichen Person beim AG eines nach §21(1)Nr 2 StVG.

Und dann sollte man hoffen das da kein übermotivierter Staatsanwalt oder Richter im Spiel ist. Bei einem Firmenwagen dürfte es naheliegend sein das das keine einmalige Tat war und keiner auf die Idee kommt nach Beweisen für weitere Fahrten zu suchen.

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 15:57
von lottchen
Weiß der AG von der Problematik?

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 16:03
von falognileh
Danke für die bisherigen Antworten. A hat den Führerschein vorliegen, wurde angeblich damals irgendwie versäumt den abzugeben. Meines Wissens fuhr A ab ca. 2013 wieder Auto, da er dachte dies wäre verjährt. Beantragung hat er nie durchgeführt.

Arbeitgeber weiß folglich nichts, da ihm sicherlich der Führerschein vorgelegt wurde.

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 16:30
von ExDevil67
falognileh hat geschrieben: 18.09.23, 16:03 Arbeitgeber weiß folglich nichts, da ihm sicherlich der Führerschein vorgelegt wurde.
Okay, damit rückt die Einstellung des Verfahrens gegen die verantwortliche Person in greifbare Nähe.

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 16:52
von lottchen
Wie jetzt: Der Führerschein wurde zwar theoretisch entzogen, aber nie praktisch abgegeben? Und da hat die Zulassungsstelle nie was unternommen um an das Papier zu gelangen?
falognileh hat geschrieben: 18.09.23, 16:03 Meines Wissens fuhr A ab ca. 2013 wieder Auto, da er dachte dies wäre verjährt.
Was sollte da verjähren? Die Ungültigkeit des Papiers?

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 17:13
von Elektrikör
falognileh hat geschrieben: 18.09.23, 16:03 Arbeitgeber weiß folglich nichts, da ihm sicherlich der Führerschein vorgelegt wurde.
Der AG muß regelmäßig den FS angucken --> hat er das gemacht?

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 17:25
von ExDevil67
Elektrikör hat geschrieben: 18.09.23, 17:13
falognileh hat geschrieben: 18.09.23, 16:03 Arbeitgeber weiß folglich nichts, da ihm sicherlich der Führerschein vorgelegt wurde.
Der AG muß regelmäßig den FS angucken --> hat er das gemacht?
Vermutlich. Nur solange der AN noch die physische Repräsentanz der Fahrerlaubnis in Form der grauen / rosa Pappe oder der entsprechenden Scheckkarte vorlegt, wird dem AG kaum was auffallen können.

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 17:33
von falognileh
Ja, dies wird so gehandhabt.

Die anderen Fragen kann ich nicht beantworten. Das weiß ich nicht, müsste ich mit A sprechen. Kann ich ihm noch irgendwas raten, was er tun kann/könnte?

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 17:37
von FM
Er sollte damit rechnen, dass der Arbeitgeber fristlos kündigt.

Also alles in allem schon wichtig genug, um einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 17:41
von falognileh
Gebe ich ihm weiter. Danke für die Antworten an einen Neugierigen. Schönen Tag Euch!

Re: Keine Beantragung auf Neuerteilung Fahrerlaubnis getätigt und gefahren

Verfasst: 18.09.23, 19:54
von ExDevil67
FM hat geschrieben: 18.09.23, 17:37 Also alles in allem schon wichtig genug, um einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ich wäre eher bei zwei. Einem mit Schwerpunkt Arbeitsrecht für den Themenkomplex Arbeitsplatz und einen mit Schwerpunkt Strafrecht für das kommende Strafverfahren. Wenn einer beide Themen kann, umso besser. Klar sollte einem aber auch sein, Wunder darf man nicht erwarten. Das kann in meinen Augen in beiden Fällen nur um Schadensbegrenzung gehen.