Flüchtlingsunterkunft Wohn- oder Gewerbemietrecht
Verfasst: 18.09.23, 17:53
Wenn man möblierte Wohnungen an eine Kommune selbst oder an die Wohnbaugesellschaft der Kommune vermietet, damit diese eine Wohngemeinschaft minderjähriger Flüchtlinge mit Betreuungspersonal dort unterbringt - ist das Wohn- oder Gewerbemietrecht?
Annahme: es ist ein reines Wohnhaus, wird auch de facto von den Flüchtlingen zum Wohnen genutzt, aber Mieter sind nicht diese Bewohner sondern die Gemeinde, Stadt, das Landratsamt oder eben eine Wohnbaugesellschaft deren Gesellschafter diese Kommune ist, und diese nutzt die Räume um ihre Aufgaben nach Kinder- und Jugendhilferecht, Asylrecht oder Sozialrecht zu erfüllen.
Es geht nur um die mietrechtliche Frage, also z.B. wegen Unterschieden bei Miethöhe, Kündigungsfrist etc. in Bezug auf den Vertrag Eigentümer/Kommune. Mit den Bewohnern wird vermutlich auch die Kommune gar keinen Vertrag abschließen. Die baurechtliche Frage ob das bisher reine Wohnhaus gewerblich genutzt werden darf, wird die Kommune wohl mit sich selbst klären müssen (z.B. das Jugendamt mit dem Bauamt).
Annahme: es ist ein reines Wohnhaus, wird auch de facto von den Flüchtlingen zum Wohnen genutzt, aber Mieter sind nicht diese Bewohner sondern die Gemeinde, Stadt, das Landratsamt oder eben eine Wohnbaugesellschaft deren Gesellschafter diese Kommune ist, und diese nutzt die Räume um ihre Aufgaben nach Kinder- und Jugendhilferecht, Asylrecht oder Sozialrecht zu erfüllen.
Es geht nur um die mietrechtliche Frage, also z.B. wegen Unterschieden bei Miethöhe, Kündigungsfrist etc. in Bezug auf den Vertrag Eigentümer/Kommune. Mit den Bewohnern wird vermutlich auch die Kommune gar keinen Vertrag abschließen. Die baurechtliche Frage ob das bisher reine Wohnhaus gewerblich genutzt werden darf, wird die Kommune wohl mit sich selbst klären müssen (z.B. das Jugendamt mit dem Bauamt).