30-Zone Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit
Verfasst: 18.09.23, 21:00
X hat einen Bußgeldbescheid bekommen gemäß folgender Ordnungswidrigkeit: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall.
Der Unfall wäre zu vermeiden gewesen, wenn der von rechts kommende Fahrer Y die 30 KM eingehalten hätte und auch noch dabei telefoniert hat. Die überhöhte Geschwindigkeit ist zu erklären, da der Reparaturschaden bei X am PKW über 15 T€ lag und der geschädigte PKW Y vermutlich ebenfalls in derselben Höhe. Die unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten können nur darauf zurückzuführen sein, dass der Y mit überhöhter Geschwindigkeit in der 30-Zone fuhr und zudem abgelenkt war, was er zuerst auch zugab, später aber bei der Polizei abstritt. Für die Polizei war X somit der Unfallschuldige.
Ist das korrekt?
Der Unfall wäre zu vermeiden gewesen, wenn der von rechts kommende Fahrer Y die 30 KM eingehalten hätte und auch noch dabei telefoniert hat. Die überhöhte Geschwindigkeit ist zu erklären, da der Reparaturschaden bei X am PKW über 15 T€ lag und der geschädigte PKW Y vermutlich ebenfalls in derselben Höhe. Die unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten können nur darauf zurückzuführen sein, dass der Y mit überhöhter Geschwindigkeit in der 30-Zone fuhr und zudem abgelenkt war, was er zuerst auch zugab, später aber bei der Polizei abstritt. Für die Polizei war X somit der Unfallschuldige.
Ist das korrekt?